Nicht viel, außer einen gültigen Ausweis und ein wenig Zeit für ein persönliches Gespräch, um eventuelle Fragen zu klären.
Ja, wir empfehlen das Lehrmaterial von unseren Fachverlagen, da hier alle Prüfungsfragen immer auf dem neusten Stand sind.
Wer 16½ Jahre alt ist, kann sich bei einer Fahrschule anmelden und einen Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klasse B oder BE stellen.
Fahrausbildung und Führerscheinprüfung verlaufen wie bei einem ganz normalen Führerscheinantrag. Mit Bestehen der praktischen Prüfung wird jedoch erst eine befristete Prüfbescheinigung ausgestellt, die bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres mit einer "Begleiterauflage" verbunden ist; d.h. es darf nur mit einer in der Prüfbescheinigung namentlich benannten Begleitperson als Beifahrer ein Fahrzeug der Klasse B bzw. BE geführt werden. Diese Prüfbescheinigung gilt nur in der Bundesrepublik Deutschland. Der Personalausweis bzw. Reisepass ist mitzuführen.
Für einen Fahrschulwechsel kann es die unterschiedlichsten Gründe geben. Eine woanders begonnene Ausbildung kann bei uns abgeschlossen werden.
Wie das funktioniert und worauf man dabei achten sollte, erzählen wir Dir.
Bei jedem amtlich anerkannten Optiker oder Augenarzt. Der Sehtest sollte bei der Anmeldung nicht älter als ein Jahr sein.
In der Regel werden Kurse jedes Wochenende angeboten. Wo und wann die nächsten Kurse stattfinden, erfährst du bei uns.
Du brauchst einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, 1 aktuelles biometrisches Passfoto, einen Sehtest (nicht älter als 1 Jahr) sowie die Teilnahmebescheinigung an einem "Erste Hilfe Kurs".
Eine Ausnahme macht die Anmeldung zur Mofa25-Prüfbescheinigung. Hier wird nur 1 Passfoto benötigt.
Du brauchst einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, dein Original-Führerschein, 1 aktuelles biometrisches Passfoto und einen Sehtest (nicht älter als 1 Jahr).
Nein, das Passfoto sollte folgenden Angaben entsprechen:
Foto neueren Datums, biometrisch, keine Kopfbedeckung, Halbprofil, Maße: 35 x 45 mm. Am einfachsten ist es, wenn du dem Fotographen sagst, dass du ein Foto für den Führerschein benötigst.
Frühestens drei Monate vor erreichen des erforderlichen Mindestalters für die jeweilige Fahrerlaubnisklasse.
Du darfst für die Klassen A und B höchstens 10 Fehlerpunkte machen (aber keine 2 Fehler á 5 Punkte), bei Erweiterung sind maximal 6 Fehlerpunkte und für die Mofa-Prüfbescheinigung sind maximal 7 Fehlerpunkte erlaubt.
Beim ersten Nichtbestehen darfst du deine Theorieprüfung nach 14 Tagen wiederholen, solltest du erneut nicht bestehen, findet eine zweite Wiederholung wieder frühestens nach 14 Tagen statt.
Eine Wartezeit wie bisher von 3 Monaten nach der nichtbestandenen 3. Prüfung gibt es nicht mehr.
Deine bestandene Theorieprüfung ist 12 Monate gültig. Du solltest daher innerhalb von 12 Monaten nach der Theorieprüfung deine praktische Prüfung ablegen und bestehen, ansonsten muss ein neuer Antrag gestellt werden.
Frühestens ein Monat vor Erreichen des erforderlichen Mindestalters für die jeweilige Fahrerlaubnisklasse.
In der Regel zwischen 55-60 Minuten, je nach Führerscheinklasse.
Beim ersten Nichtbestehen darfst du deine praktische Prüfung nach 14 Tagen wiederholen, solltest du erneut nicht bestehen, findet eine zweite Wiederholung wieder frühestens nach 14 Tagen statt.
Eine Wartezeit wie bisher von 3 Monaten nach der nichtbestandenen 3. Prüfung gibt es nicht mehr.
Für die Führerscheinklassen M, L oder T gibt es keine Probezeit. Ansonsten gilt:
Einen Führerschein auf Probe erhältst du, wenn du zum ersten Mal eine Fahrerlaubnis (der Klassen A, A1, B) erwirbst. Die Probezeit beginnt mit Erteilung des Führerscheins und endet nach zwei Jahren (sofern du während deiner Probezeit keine Auffälligkeiten zeigst).
Es kommt darauf an, wie schwer das Verkehrsvergehen war. In der Regel wird ein Aufbauseminar für Probeführerscheinbesitzer (Nachschulung) angeordnet. Außerdem verlängert sich die Probezeit um weitere zwei Jahre, auf insgesamt vier Jahre.
Solltest du nicht am Aufbauseminar teilnehmen (oder die festgelegte Frist versäumen), wird die Fahrerlaubnis entzogen.