Unsere Preise zu all unseren Leistungen:
Klassen | B | BE | A1/A2/A |
---|---|---|---|
Grundgebühr | 480,00 € | 350,00 € | 540,00 € |
Übungsfahrt | 58,00 € | 68,00 € | 72,00 € |
Autobahnfahrt | 76,00 € | 84,00 € | 86,00 € |
Überlandfahrt | 74,00 € | 82,00 € | 84,00 € |
Dunkelheitsfahrt | 76,00 € | 84,00 € | 86,00 € |
Theorieprüfung | 50,00 € | - | 50,00 € |
Prüfungsfahrt | 190,00 € | 240,00 € | 270,00 € |
Die Preise gelten pro 45 Minuten und sind inklusive Mehrwertsteuer.
Die Klasse B196 bieten wir für 900,00 € Gesamtpreis an.
Für Doppelklassen gelten folgende Grundgebühren:
Klassen | B + BE | B + A2/A |
---|---|---|
Grundgebühr | 690,00 € | 790,00 € |
Gesetzlich vorgeschrieben sind bei den Klassen A und B
3 Beleuchtungsfahrten
4 Autobahnfahrten
5 Überlandfahrten
Unsere Preise zu all unseren Leistungen:
Klassen | B | BE |
---|---|---|
Grundgebühr | 480,00 € | 350,00 € |
Übungsfahrt | 58,00 € | 68,00 € |
Autobahnfahrt | 76,00 € | 84,00 € |
Überlandfahrt | 74,00 € | 82,00 € |
Dunkelheitsfahrt | 76,00 € | 84,00 € |
Theorieprüfung | 50,00 € | - |
Prüfungsfahrt | 190,00 € | 240,00 € |
Klassen | A1/A2/A |
---|---|
Grundgebühr | 540,00 € |
Übungsfahrt | 72,00 € |
Autobahnfahrt | 86,00 € |
Überlandfahrt | 84,00 € |
Dunkelheitsfahrt | 86,00 € |
Theorieprüfung | 50,00 € |
Prüfungsfahrt | 270,00 € |
Die Preise gelten pro 45 Minuten und sind inklusive Mehrwertsteuer.
Die Klasse B196 bieten wir für 900,00 € Gesamtpreis an.
Für Doppelklassen gelten folgende Grundgebühren:
Klassen | B + BE | B + A2/A |
---|---|---|
Grundgebühr | 690,00 € | 790,00 € |
Gesetzlich vorgeschrieben sind bei den Klassen A und B
3 Beleuchtungsfahrten
4 Autobahnfahrten
5 Überlandfahrten
18 Jahre
17 Jahre
bei Beantragung von BF 17 genügt das 17. Lebensjahr (unter Berücksichtigung der späteren Mitnahme einer Begleitperson)
bei Erteilung der Fahrerlaubnis während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung in dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf Berufskraftfahrer/in dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf Fachkraft im Fahrbetrieb einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden
Nein
Kraftfahrzeuge – außer solche der Klassen A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer
die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf 750 kg nicht übersteigen
ist die zulässige Gesamtmasse des Anhängers höher als 750 kg, dann darf die Fahrzeug-Kombination nicht mehr als 3500 kg betragen
Ausweis
Passbild (biometrisch)
Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
Nachweis 1 tägiger Erste Hilfe Kurs
keine wesentlichen Eintragungen im Verkehrszentralregister
Theorie:
12 Doppelstunden Grundwissen (bei Vorbesitz nur 6 Doppelstunden)
2 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht
Praxis:
Grundausbildung nach Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
Sonderfahrten
5 Fahrstunden Überlandfahrt
4 Fahrstunden Autobahnfahrt
3 Fahrstunden
Nachtfahrt
Theorieprüfung (PC):
bei Ersterteilung Fragebogen mit 30 Fragen, ab 11 Fehlerpunkten oder bei 2 Fragen mit je 5 Fehlerpunkten gilt die Prüfung als nicht bestanden
bei Erweiterung Fragebogen mit 20 Fragen, ab 7 Fehlerpunkten gilt die Prüfung als nicht bestanden
Praktische Prüfung:
Dauer mindestens 55 Minuten ab dem 01.01.2020
Klasse AM und Klasse L
Seit 19.01.2013 ist das ausgestellte Führerscheindokument auf 15 Jahre begrenzt. Die Fahrerlaubnis wird unbefristet erteilt
Ja, Klasse B
Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und nicht mehr als 3500 kg
Ausweis
Passbild (biometrisch)
Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
Nachweis über Lebensrettende Sofortmaßnahmen
keine wesentlichen Eintragungen im Verkehrszentralregister
Theorie:
eine theoretische Ausbildung ist nicht vorgeschrieben
Praxis:
Grundausbildung nach Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
Sonderfahrten
3 Fahrstunden Überlandfahrt
1 Fahrstunde Autobahnfahrt
1 Fahrstunde Nachtfahrt
Theorieprüfung:
entfällt
Praktische Prüfung:
Dauer mindestens 55 Minuten bestehend aus Fahren 45 Minuten und Verbinden oder Trennen 10 Minuten
Autofahrerinnen und Autofahrern wird durch die kürzliche Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung der Zugang zu Leichtkrafträdern der Klasse A1 ermöglicht. Alle die fünf Jahre im Besitz eines Pkw-Führerscheins sind und das Mindestalter von 25 Jahren erreicht haben, können durch insgesamt 18 Ausbildungstunden à 45 Minuten die Erweiterung (Schlüsselzahl 196) bekommen.
Krafträdern mit Hubraum von bis zu 125 cm³ (auch mit Beiwagen) Motorleistung bis zu 11 kW (Verhältnis Leistung zum Gewicht nicht größer als 0,1 kW/kg)
Mindestalter 25 Jahre
5 Jahre im Besitz des Autoführerscheins (Klasse B)
Theoretische und praktische Ausbildung in der Fahrschule
Theorie: 4x Motorrad-Theorieunterricht jeweils 90 Minuten
Praxis: 5x Motorradfahrstunde jeweils 90 Minuten
Prüfung: Keine Theorie- oder Praxisprüfung
Im Führerschein wird die neue Motorrad-Fahrberechtigung hinter der Klasse B als Schlüsselzahl 196 eingetragen (daher weitläufig bekannt als B196). Nach Absolvierung der gesetzlich benötigten Theorie- und Praxiseinheiten erhältst Du einen Ausbildungsnachweis. Mit dem Ausbildungsnachweis und einem Passbild kann die Schlüsselzahl 196 bei der Führerscheinstelle eingetragen werden.
Mit der Eintragung der Schlüsselzahl B196 wird keine Fahrerlaubnis der Klasse A1 erworben, sodass mit dieser Berechtigung z. B. die Erweiterung auf die Klasse A2 (§ 15 Absatz 3 FeV) nicht möglich ist. Das heißt ein verkürzte Ausbildung bei Erweiterung von A1 zu A oder einen vereinfachter Aufstieg wie von A1 zu A2 und von A2 zu A ist nicht möglich. Außerdem gilt die Fahrerlaubniserweiterung B196 nur innerhalb Deutschlands.
Die Fahrerlaubnis kann erworben werden bei:
24 Jahren, für Krafträder bei direktem Zugang
21 Jahren, für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 KW oder
20 Jahren, für Krafträder bei einem Vorbesitz der Klasse A2 von mind. 2 Jahren
Nein.
Krafträder, auch mit Beiwagen, mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder einer bbH von mehr als 45 km/h
dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern, mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm (bei Verbrennungsmotoren) oder einer bbH von mehr als 45 km/h und von mehr als 15 kW Nennleistung
Prüfung auf Kraftrad erforderlich
Ausweis
Passbild (biometrisch)
Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
Nachweis 1 tägiger Erste Hilfe Kurs
keine wesentlichen Eintragungen im Verkehrszentralregister
Theorie:
12 Doppelstunden Grundwissen (bei Vorbesitz nur 6 Doppelstunden)
4 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht (entfällt beim Aufstieg A2 auf A)
Praxis:
Grundausbildung nach Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
Sonderfahrten A5
5 Fahrstunden Überlandfahrt
4 Fahrstunden Autobahnfahrt
3 Fahrstunden Nachtfahrt
Sonderfahrten A2 auf A3
3 Fahrstunden Überlandfahrt
2 Fahrstunden Autobahnfahrt
1 Fahrstunden Nachtfahrt
Theorieprüfung (PC):
bei Ersterteilung Fragebogen mit 30 Fragen, ab 11 Fehlerpunkten oder bei 2 Fragen mit je 5 Fehlerpunkten gilt die Prüfung als nicht bestanden
bei Erweiterung Fragebogen mit 20 Fragen, ab 7 Fehlerpunkten gilt die Prüfung als nicht bestanden
entfällt beim Aufstieg von A2 auf A (mind. 2 Jahre Praxis)
Praktische Prüfung:
Dauer mindestens 60 Minuten (Direkteinstieg)
Dauer mindestens 40 Minuten beim Aufstieg von A2 auf A
Klasse A2, Klasse A1 und Klasse AM
Seit 19.01.2013 ist das ausgestellte Führerscheindokument auf 15 Jahre begrenzt. Die Fahrerlaubnis wird unbefristet erteilt
Die Fahrerlaubnis kann bei einem Mindestalter von 18 Jahren erworben werden
Nein
Krafträder, auch mit Beiwagen, mit einer max. Nennleistung von 35 kW und einem max. Verhältnis von 0,2 KW/kg der Leistung zum Gewicht
Ausweis
Passbild (biometrisch)
Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
Nachweis 1 tägiger Erste Hilfe Kurs
keine wesentlichen Eintragungen im Verkehrszentralregister
Theorie:
12 Doppelstunden Grundwissen (bei Vorbesitz nur 6 Doppelstunden)
4 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht (entfällt beim Aufstieg von A1 (Besitz mind. 2 Jahre)
Praxis:
Grundausbildung nach Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung ( Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
Sonderfahrten A2
5 Fahrstunden Überlandfahrt
4 Fahrstunden Autobahnfahrt
3 Fahrstunden Nachtfahrt
Sonderfahrten A1 auf A2
3 Fahrstunden Überlandfahrt
2 Fahrstunden Autobahnfahrt
1 Fahrstunden Nachtfahrt
Theorieprüfung (PC):
bei Ersterteilung Fragebogen mit 30 Fragen, ab 11 Fehlerpunkten oder bei 2 Fragen mit je 5 Fehlerpunkten gilt die Prüfung als nicht bestanden
bei Erweiterung Fragebogen mit 20 Fragen, ab 7 Fehlerpunkten gilt die Prüfung als nicht bestanden
entfällt beim Aufstieg von A1 auf A2
Praktische Prüfung:
Dauer mindestens 60 Minuten (Direkteinstieg)
Dauer mindestens 40 Minuten beim Aufstieg von A1 auf A2
Klasse A1 und Klasse AM.
Seit 19.01.2013 ist das ausgestellte Führerscheindokument auf 15 Jahre begrenzt. Die Fahrerlaubnis wird unbefristet erteilt
Die Fahrerlaubnis kann bei einem Mindestalter von 16 Jahren erworben werden
Nein
Krafträder, auch mit Beiwagen, nicht mehr als 125 ccm Hubraum, nicht mehr als 11 kW Nennleistung, nicht mehr als 0,1 kW/kg im Verhältnis der Leistung zum Gewicht
Dreirädrige Kraftfahrzeuge, symmetrisch angeordnete Räder und, mehr als 50 ccm Hubraum bei Verbrennungsmotoren oder mehr als 45 km/h bbH und nicht mehr als 15 KW Nennleistung, Prüfung auf Kraftrad erforderlich
Ausweis
Passbild (biometrisch)
Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
Nachweis 1 tägiger Erste Hilfe Kurs
keine wesentlichen Eintragungen im Verkehrszentralregister
Theorie:
12 Doppelstunden Grundwissen (bei Vorbesitz nur 6 Doppelstunden)
4 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht
Praxis:
Grundausbildung nach Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
Sonderfahrten:
5 Fahrstunden Überlandfahrt
4 Fahrstunden Autobahnfahrt
3 Fahrstunden Nachtfahrt
Theorieprüfung (PC):
bei Ersterteilung Fragebogen mit 30 Fragen, ab 11 Fehlerpunkten oder bei 2 Fragen mit je 5 Fehlerpunkten gilt die Prüfung als nicht bestanden
bei Erweiterung Fragebogen mit 20 Fragen, ab 7 Fehlerpunkten gilt die Prüfung als nicht bestanden
Praktische Prüfung:
Dauer mindestens 45 Minuten
Klasse AM.
Seit 19.01.2013 ist das ausgestellte Führerscheindokument auf 15 Jahre begrenzt. Die Fahrerlaubnis wird unbefristet erteilt