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PREISE + LEISTUNGEN

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Preisliste

Unsere Preise zu all unseren Leistungen:

Klassen B BE A1/A2/A
Grundgebühr 480,00 € 350,00 € 540,00 €
Übungsfahrt 58,00 € 68,00 € 72,00 €
Autobahnfahrt 76,00 € 84,00 € 86,00 €
Überlandfahrt 74,00 € 82,00 € 84,00 €
Dunkelheitsfahrt 76,00 € 84,00 € 86,00 €
Theorieprüfung 50,00 € - 50,00 €
Prüfungsfahrt 190,00 € 240,00 € 270,00 €

Die Preise gelten pro 45 Minuten und sind inklusive Mehrwertsteuer.


Die Klasse B196 bieten wir für 900,00 € Gesamtpreis an.

Für Doppelklassen gelten folgende Grundgebühren:

Klassen B + BE B + A2/A
Grundgebühr 690,00 € 790,00 €
SONDERFAHRTEN

Gesetzlich vorgeschrieben sind bei den Klassen A und B

3 Beleuchtungsfahrten

4 Autobahnfahrten

5 Überlandfahrten

Preisliste

Unsere Preise zu all unseren Leistungen:

Klassen B BE
Grundgebühr 480,00 € 350,00 €
Übungsfahrt 58,00 € 68,00 €
Autobahnfahrt 76,00 € 84,00 €
Überlandfahrt 74,00 € 82,00 €
Dunkelheitsfahrt 76,00 € 84,00 €
Theorieprüfung 50,00 € -
Prüfungsfahrt 190,00 € 240,00 €
Klassen A1/A2/A
Grundgebühr 540,00 €
Übungsfahrt 72,00 €
Autobahnfahrt 86,00 €
Überlandfahrt 84,00 €
Dunkelheitsfahrt 86,00 €
Theorieprüfung 50,00 €
Prüfungsfahrt 270,00 €

Die Preise gelten pro 45 Minuten und sind inklusive Mehrwertsteuer.


Die Klasse B196 bieten wir für 900,00 € Gesamtpreis an.

Für Doppelklassen gelten folgende Grundgebühren:

Klassen B + BE B + A2/A
Grundgebühr 690,00 € 790,00 €
SONDERFAHRTEN

Gesetzlich vorgeschrieben sind bei den Klassen A und B

3 Beleuchtungsfahrten

4 Autobahnfahrten

5 Überlandfahrten

Leistungen

Welches Alter muss man haben?

18 Jahre

17 Jahre

bei Beantragung von BF 17 genügt das 17. Lebensjahr (unter Berücksichtigung der späteren Mitnahme einer Begleitperson)

bei Erteilung der Fahrerlaubnis während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung in dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf Berufskraftfahrer/in dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf Fachkraft im Fahrbetrieb einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden 

Ist ein Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich?

Nein

 

Was darf man mit der Klasse B (Pkw und leichte Lkw) fahren?

Kraftfahrzeuge – außer solche der Klassen A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer

 

Welche Anhänger darf man mit der Klasse B ziehen?

die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf 750 kg nicht übersteigen

ist die zulässige Gesamtmasse des Anhängers höher als 750 kg, dann darf die Fahrzeug-Kombination nicht mehr als 3500 kg betragen

 

Welche Unterlagen braucht man für die Antragstellung?

Ausweis

Passbild (biometrisch)

Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)

Nachweis 1 tägiger Erste Hilfe Kurs

keine wesentlichen Eintragungen im Verkehrszentralregister

 

Was umfasst die Ausbildung?

Theorie:

12 Doppelstunden Grundwissen (bei Vorbesitz nur 6 Doppelstunden)

2 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht

Praxis:

Grundausbildung nach Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)

Sonderfahrten
5 Fahrstunden Überlandfahrt
4 Fahrstunden Autobahnfahrt
3 Fahrstunden
Nachtfahrt

 

Welche Prüfung muss man absolvieren?

Theorieprüfung (PC):

bei Ersterteilung Fragebogen mit 30 Fragen, ab 11 Fehlerpunkten oder bei 2 Fragen mit je 5 Fehlerpunkten gilt die Prüfung als nicht bestanden

bei Erweiterung Fragebogen mit 20 Fragen, ab 7 Fehlerpunkten gilt die Prüfung als nicht bestanden

Praktische Prüfung:

Dauer mindestens 55 Minuten ab dem 01.01.2020

 

Welche Klassen schließt Klasse B mit ein?

Klasse AM und Klasse L

 

Wie lange gilt die Fahrerlaubnis Klasse B?

Seit 19.01.2013 ist das ausgestellte Führerscheindokument auf 15 Jahre begrenzt. Die Fahrerlaubnis wird unbefristet erteilt

 

Ist ein Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich?

Ja, Klasse B

 

Was darf man mit der Klasse BE (Pkw und leichte Lkw mit großen Anhängern) fahren?

Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und nicht mehr als 3500 kg

 

Welche Unterlagen braucht man für die Antragstellung?

Ausweis

Passbild (biometrisch)

Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)

Nachweis über Lebensrettende Sofortmaßnahmen

keine wesentlichen Eintragungen im Verkehrszentralregister

 

Was umfasst die Ausbildung?

Theorie:

eine theoretische Ausbildung ist nicht vorgeschrieben

Praxis:

Grundausbildung nach Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)

Sonderfahrten
3 Fahrstunden Überlandfahrt
1 Fahrstunde Autobahnfahrt
1 Fahrstunde Nachtfahrt

 

Welche Prüfung muss man absolvieren?

Theorieprüfung:

entfällt

Praktische Prüfung:

Dauer mindestens 55 Minuten bestehend aus Fahren 45 Minuten und Verbinden oder Trennen 10 Minuten

 

Autofahrerinnen und Autofahrern wird durch die kürzliche Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung der Zugang zu Leichtkrafträdern der Klasse A1 ermöglicht. Alle die fünf Jahre im Besitz eines Pkw-Führerscheins sind und das Mindestalter von 25 Jahren erreicht haben, können durch insgesamt 18 Ausbildungstunden à 45 Minuten die Erweiterung (Schlüsselzahl 196) bekommen.

 

Was darf man mit der neuen Klasse B mit der Schlüsselzahl 196 fahren?

Krafträdern mit Hubraum von bis zu 125 cm³ (auch mit Beiwagen) Motorleistung bis zu 11 kW (Verhältnis Leistung zum Gewicht nicht größer als 0,1 kW/kg)

 

Voraussetzung für B196

Mindestalter 25 Jahre
5 Jahre im Besitz des Autoführerscheins (Klasse B)
Theoretische und praktische Ausbildung in der Fahrschule

 

Ausbildung für B196 (gesetzliche Voraussetzungen)

Theorie: 4x Motorrad-Theorieunterricht jeweils 90 Minuten
Praxis: 5x Motorradfahrstunde jeweils 90 Minuten
Prüfung: Keine Theorie- oder Praxisprüfung

 

Eintrag im Führerschein

Im Führerschein wird die neue Motorrad-Fahrberechtigung hinter der Klasse B als Schlüsselzahl 196 eingetragen (daher weitläufig bekannt als B196). Nach Absolvierung der gesetzlich benötigten Theorie- und Praxiseinheiten erhältst Du einen Ausbildungsnachweis. Mit dem Ausbildungsnachweis und einem Passbild kann die Schlüsselzahl 196 bei der Führerscheinstelle eingetragen werden.

 

Wichtige Information

Mit der Eintragung der Schlüsselzahl B196 wird keine Fahrerlaubnis der Klasse A1 erworben, sodass mit dieser Berechtigung z. B. die Erweiterung auf die Klasse A2 (§ 15 Absatz 3 FeV) nicht möglich ist. Das heißt ein verkürzte Ausbildung bei Erweiterung von A1 zu A oder einen vereinfachter Aufstieg wie von A1 zu A2 und von A2 zu A ist nicht möglich. Außerdem gilt die Fahrerlaubniserweiterung B196 nur innerhalb Deutschlands.

 

Welches Alter muss man haben?

Die Fahrerlaubnis kann erworben werden bei:

24 Jahren, für Krafträder bei direktem Zugang

21 Jahren, für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 KW oder

20 Jahren, für Krafträder bei einem Vorbesitz der Klasse A2 von mind. 2 Jahren

 

Ist ein Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich?

Nein.

 

Was darf man mit der Klasse A fahren?

Krafträder, auch mit Beiwagen, mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder einer bbH von mehr als 45 km/h

dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern, mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm (bei Verbrennungsmotoren) oder einer bbH von mehr als 45 km/h und von mehr als 15 kW Nennleistung

Prüfung auf Kraftrad erforderlich

 

Welche Unterlagen braucht man für die Antragstellung?

Ausweis

Passbild (biometrisch)

Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)

Nachweis 1 tägiger Erste Hilfe Kurs

keine wesentlichen Eintragungen im Verkehrszentralregister

 

Was umfasst die Ausbildung?

Theorie:

12 Doppelstunden Grundwissen (bei Vorbesitz nur 6 Doppelstunden)

4 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht (entfällt beim Aufstieg A2 auf A)

Praxis:

Grundausbildung nach Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)

Sonderfahrten A5
5 Fahrstunden Überlandfahrt
4 Fahrstunden Autobahnfahrt
3 Fahrstunden Nachtfahrt

Sonderfahrten A2 auf A3
3 Fahrstunden Überlandfahrt
2 Fahrstunden Autobahnfahrt
1 Fahrstunden Nachtfahrt

 

Welche Prüfung muss man absolvieren?

Theorieprüfung (PC):

bei Ersterteilung Fragebogen mit 30 Fragen, ab 11 Fehlerpunkten oder bei 2 Fragen mit je 5 Fehlerpunkten gilt die Prüfung als nicht bestanden

bei Erweiterung Fragebogen mit 20 Fragen, ab 7 Fehlerpunkten gilt die Prüfung als nicht bestanden

entfällt beim Aufstieg von A2 auf A (mind. 2 Jahre Praxis)

Praktische Prüfung:

Dauer mindestens 60 Minuten (Direkteinstieg)

Dauer mindestens 40 Minuten beim Aufstieg von A2 auf A

 

Welche Klassen schließt Klasse A mit ein?

Klasse A2, Klasse A1 und Klasse AM

 

Wie lange gilt die Fahrerlaubnis Klasse A?

Seit 19.01.2013 ist das ausgestellte Führerscheindokument auf 15 Jahre begrenzt. Die Fahrerlaubnis wird unbefristet erteilt

 

Welches Alter muss man haben?

Die Fahrerlaubnis kann bei einem Mindestalter von 18 Jahren erworben werden

 

Ist ein Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich?

Nein

 

Was darf ich mit der Klasse A2 fahren?

Krafträder, auch mit Beiwagen, mit einer max. Nennleistung von 35 kW und einem max. Verhältnis von 0,2 KW/kg der Leistung zum Gewicht

 

Welche Unterlagen braucht man für die Antragstellung?

Ausweis

Passbild (biometrisch)

Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)

Nachweis 1 tägiger Erste Hilfe Kurs

keine wesentlichen Eintragungen im Verkehrszentralregister

 

Was umfasst die Ausbildung?

Theorie:

12 Doppelstunden Grundwissen (bei Vorbesitz nur 6 Doppelstunden)

4 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht (entfällt beim Aufstieg von A1 (Besitz mind. 2 Jahre)

Praxis:

Grundausbildung nach Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung ( Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)

Sonderfahrten A2
5 Fahrstunden Überlandfahrt
4 Fahrstunden Autobahnfahrt
3 Fahrstunden Nachtfahrt

Sonderfahrten A1 auf A2
3 Fahrstunden Überlandfahrt
2 Fahrstunden Autobahnfahrt
1 Fahrstunden Nachtfahrt

 

Welche Prüfung muss man absolvieren?

Theorieprüfung (PC):

bei Ersterteilung Fragebogen mit 30 Fragen, ab 11 Fehlerpunkten oder bei 2 Fragen mit je 5 Fehlerpunkten gilt die Prüfung als nicht bestanden

bei Erweiterung Fragebogen mit 20 Fragen, ab 7 Fehlerpunkten gilt die Prüfung als nicht bestanden

entfällt beim Aufstieg von A1 auf A2

Praktische Prüfung:

Dauer mindestens 60 Minuten (Direkteinstieg)

Dauer mindestens 40 Minuten beim Aufstieg von A1 auf A2

 

Welche Klassen schließt Klasse A2 mit ein?

Klasse A1 und Klasse AM.

 

Wie lange gilt die Fahrerlaubnis Klasse A2?

Seit 19.01.2013 ist das ausgestellte Führerscheindokument auf 15 Jahre begrenzt. Die Fahrerlaubnis wird unbefristet erteilt

 

Welches Alter muss man haben?

Die Fahrerlaubnis kann bei einem Mindestalter von 16 Jahren erworben werden

 

Ist ein Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich?

Nein

 

Was darf ich mit der Klasse A1 fahren?

Krafträder, auch mit Beiwagen, nicht mehr als 125 ccm Hubraum, nicht mehr als 11 kW Nennleistung, nicht mehr als 0,1 kW/kg im Verhältnis der Leistung zum Gewicht

Dreirädrige Kraftfahrzeuge, symmetrisch angeordnete Räder und, mehr als 50 ccm Hubraum bei Verbrennungsmotoren oder mehr als 45 km/h bbH und nicht mehr als 15 KW Nennleistung, Prüfung auf Kraftrad erforderlich

 

Welche Unterlagen braucht man für die Antragstellung?

Ausweis

Passbild (biometrisch)

Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)

Nachweis 1 tägiger Erste Hilfe Kurs

keine wesentlichen Eintragungen im Verkehrszentralregister

 

Was umfasst die Ausbildung?

Theorie:

12 Doppelstunden Grundwissen (bei Vorbesitz nur 6 Doppelstunden)

4 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht

Praxis:

Grundausbildung nach Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)

Sonderfahrten:
5 Fahrstunden Überlandfahrt
4 Fahrstunden Autobahnfahrt
3 Fahrstunden Nachtfahrt

 

Welche Prüfung muss man absolvieren?

Theorieprüfung (PC):

bei Ersterteilung Fragebogen mit 30 Fragen, ab 11 Fehlerpunkten oder bei 2 Fragen mit je 5 Fehlerpunkten gilt die Prüfung als nicht bestanden

bei Erweiterung Fragebogen mit 20 Fragen, ab 7 Fehlerpunkten gilt die Prüfung als nicht bestanden

Praktische Prüfung:

Dauer mindestens 45 Minuten

 

Welche Klassen schließt Klasse A1 mit ein?

Klasse AM.

 

Wie lange gilt die Fahrerlaubnis Klasse A1?

Seit 19.01.2013 ist das ausgestellte Führerscheindokument auf 15 Jahre begrenzt. Die Fahrerlaubnis wird unbefristet erteilt