Du möchtest einen 125ccm Roller oder Motorrad fahren und das ohne eine Prüfung ablegen zu müssen?

Kein Problem!

 

Informationen und Voraussetzungen:

Die mögliche Eintragung der Schlüsselzahl B196 ist beschlossen und wurde am 20.12.2019 vom Bundesrat genehmigt und am 23.12.2019 im Bundesgesetzblatt verkündet.

Die Zusammenstellung der Ausbildungsinhalte im theoretischen wie auch im praktischen Teil wurden dabei vom Gesetzgeber festgelegt.

 

Mindestalter: 25 Jahre

Vorbesitz: Führerschein Klasse B mindestens 5 Jahre

Fahrzeuge: Der Klasse A1 entsprechend (Motorräder max. 125ccm³ und max. 11 KW)

Gültigkeit: Nur innerhalb von Deutschland

Preis: 900 €

 

Ausbildung

Theorie: 4 Unterrichtseinheiten á 90 Minuten klassenspezifischer Motorradunterricht

Praxis: 5 Unterrichtseinheiten á 90 Minuten (10 Fahrstunden)

Prüfung: Keine erforderlich

 

Und so einfach funktioniert es:

Nach der Schulung mit dem Ausbildungsnachweis und einem Passbild
zum Amt gehen und den neuen Führerschein beantragen.

Möglich, dass das Amt auch einen neuen Sehtest sowie
den Erste Hilfe Schein verlangt.